Kündigungsform erleichtert
Die Kündigungsform erleichtert der Gesetzgeber ab 01.10.2016 durch Änderung von § 309 Nr. 13 BGB. Die neue Fassung des § 309 Nr. 13 BGB lautet, dass in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, eine Bestimmung, durch die die Anzeigen oder Erklärungen, die…Continue Reading →