E-Scooter – Das müssen Sie wissen

E-Scooter sind seit Mitte Juni in Deutschland zugelassen.
Das müssen Sie wissen, wenn Sie ein solches Fahrzeug nutzen:

Was ist ein E-Scooter?

Den Begriff E-Scooter oder E-Roller kennt das Gesetz, die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKF), nicht. § 1 eKF regelt Bauart, Größe, Gewicht, Antriebskraft und die Mindest- und Höchstgeschwindigkeit (6-20 km/h).

Nach § 2 eKF besteht eine Versicherungspflicht. Eine Plakette ist anzubringen.

Wer darf ihn fahren?

Der Fahrer muss 14 Jahre alt sein, benötigt aber keinen Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht. Auch zum TÜV muss man mit dem E-Scooter nicht.

Wo darf ein E-Scooter gefahren werden?

Nach § 9 eKF gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Besonderheiten sind in §§ 10-13 eKF geregelt.

In der Stadt darf nur auf Radwegen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Fehlen solche, muss die Straße benutzt werden. Ausserorts gilt das Gleiche.

Tabu sind also Gehwege, Fußgängerzonen oder auch Straßen, soweit ein Radweg oder eine Fahrradstraße vorhanden ist.

Ausnahmen können durch ein spezielles Schild zugelassen werden.

Vorrang von Radfahrern, Schutz von Fußgängern

Nach § 11 Abs. 4 eKF muss auf Radverkehrsflächen Rücksicht auf Radfahrer genommen werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.

Ordnungswidrigkeiten, Straftaten

In § 14 eKF sind spezifische Ordnungswidrigkeiten geregelt:

  • Befahren unzulässiger Flächen,
  • freihändiges Fahren,
  • Abbiegen ohne Handzeichen,
  • Transport von mehr als einer Person,
  • Anhängerbetrieb,
  • Nebeneinanderfahren,
  • Ziehenlassen (auch von Fahrrädern).

Ansonsten gelten wie oben gesagt das StVG und die StVO, also ist auch Falschparken verboten.

Alkohol ist für unter 21jährige Fahrer verboten; es gilt die 0,0-Promillegrenze. Ansonsten können ab 0,5 Promille nach § 24a StVG Bußgeld und Fahrverbot verhangen werden, ebenso ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen. Ab 0,8 Promille stellt sich das Ganze als Straftat dar. Der Versicherungsschutz ist ab 0,3 Promille bei einem Unfall gefährdet.

Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat des Verstoßes gegen das PflVG mit einer Strafandrohung von Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wer seinen lahmen E-Scooter „frisiert“, fährt fortan ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und verliert den Versicherungsschutz. Er benötigt dann auch einen Führerschein. Also nicht schwach werden, wenn Sie wieder einmal vom lahmen Rentner auf seinem Pedelec überholt werden!

Fazit:

Die Konkurrenz gegenüber Fußgängern, Fahrradfahrern und Autofahrern hat der Gesetzgeber erkannt und dennoch die E-Scooter zugelassen. Es bleibt abzuwarten, es dies eine sinnvolle Entscheidung war (da aus dem Hause des Verkehrsministers Scheuer stammend wohl eher nicht – ich sage nur Ausländermaut).

One Response to “E-Scooter – Das müssen Sie wissen”

  1. […] Schutz von Radfahrern, Elektrokleinstfahrzeugfahrern und Fußgängern müssen Kraftfahrzeugführer innerorts einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert