Neue Regeln im Straßenverkehr

Seit 28.04.2020 gelten zahlreiche neue Regeln im Straßenverkehr und höhere Bußgelder. Die wichtigsten Regeln möchte ich hier kurz darstellen. Alle Einzelheiten können Sie im Bundesgesetzblatt Nr. 19/2020 nachlesen.

Neue Regeln im Straßenverkehr rund um Fahrräder

Zum Schutz von Radfahrern, Elektrokleinstfahrzeugfahrern und Fußgängern müssen Kraftfahrzeugführer innerorts einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m einhalten, außerorts mindestens 2 m.

An Kreuzungen müssen Führer von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit geradeaus fahrenden Radfahrern oder überquerenden Fußgängern zu rechnen ist.

Es wird ein Grünpfeil speziell für Radfahrer eingeführt.

Gemeinden können nunmehr Fahrradzonen ausweisen. In diesen ist nur die Benutzung von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen erlaubt ist. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge kann erlaubt werden. In einer solchen Fahrradzone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Notfalls muss der Kraftfahrzeugführer seine Geschwindigkeit verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen ist erlaubt.

Eingeführt wird ein spezielles Überholverbotschild, mit dem es mehrspurigen Kraftfahrzeugen untersagt wird, einspurige Fahrzeuge zu überholen.

Im Bereich von Radschnellwegen können auch sogenannte Haifischzähne auf die Fahrbahn aufgebracht werden, um die Bevorrechtigung des Radschnellwegs zu visualisieren.

Neue Regeln im Straßenverkehr bei Handynutzung

Bislang war schon die Benutzung von speziellen Blitzerwarnern verboten. Nunmehr ist es auch untersagt, entsprechende Software auf technischen Geräten zu verwenden, die einen anderen Nutzungszweck haben, also z.B. Mobiltelefonen.

Die Geldbuße für die Benutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt ist auf 100 € erhöht worden und bringt auch noch einen Punkt mit sich. Bei schweren Verstößen gibt es eine Geldbuße bis 200 €, ein Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten.

Wird das Handy von einem Radfahrer benutzt, beträgt die Regelgeldbuße 55 €.

Neue Regeln im Straßenverkehr für CarSharing

Parkflächen dürfen speziell für CarSharing-Fahrzeuge ausgeweisen werden. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, CarSharing-Fahrzeuge von der Erhebung von Parkentgelten zu befreien. Zu diesem Zweck erhalten diese Fahrzeuge einen Aufkleber für die Windschutzscheibe.

Neue Regeln im Straßenverkehr für Rettungsgasse und Raser

Das Fehlverhalten vieler Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die Bildung und Nutzung einer Rettungsgasse sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen wird drastisch strenger geahndet.

Wer auf einer Autobahn oder Landstraße keine Rettungsgasse bildet, erhält im Regelfall eine Geldbuße von 200 € und zwei Punkte.
Wer eine Rettungsgasse benutzt, erhält im Regelfall ein Bußgeld von 240 € und einen Monat Fahrverbot, bei Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 280 €, bei Gefährdung auf 300 € und bei Sachbeschädigung auf 320 €.
Und einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn keinen Platz zu machen, wird im Regelfall mit 240 € und einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft.

Pkw-Fahrer erhalten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts bereits einen Punkt, ab einer Überschreitung von 31 km/h zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Auch außerorts bringt eine Übertretung ab 21 km/h einen Punkt, ab 41 km/h zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Bußgelder werden insgesamt deutlich erhöht.

Neue Regeln im Straßenverkehr für Falschparker

Parken auf Geh- und Radwegen kostet im Regelfall nunmehr 55 €.

Unberechtigtes Parken auf einem Stellplatz für Elektrofahrzeuge kostet fortan 55 €, ebenso unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für CarSharing-Fahrzeuge.

Halten oder Parken auf einen Schutzstreifen für Radfahrer kostet ebenfalls in Grundtatbestand 55 €.

Gleiches gilt für das unzulässige Halten in „zweiter Reihe“.

Bei Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 70 € und es kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Fazit:

Generell sind alle anderen Tatbestände mit einer erheblichen Erhöhung der Bußgelder versehen.

Viele Tatbestände, die auch bisher schon gehalten, sind nunmehr mit einem Bußgeld von 60 € oder mehr versehen, was automatisch mit einem Punkteeintrag verbunden ist. Es wird also für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten können oder wollen, wesentlich riskanter, weil der Entzug der Fahrerlaubnis deutlich schneller droht.

Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, ob eine Anfechtung eines Bußgeldbescheides nicht sinnvoll ist. Leider tragen die Rechtsschutzversicherer die Kosten bei Parkverstößen nicht.

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