Düsseldorfer Tabelle 2016

Zum 01.01.2016 haben sich die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erneut geändert.

Hier finden Sie die Regelunterhaltsbeträge gestaffelt nach Einkommen und Alter des Kindes:

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet zwischen 10 Einkommensgruppen und 4 Altersgruppen von Unterhaltspflichtigen und Kindern.

Nettoeinkommen 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre
<= 1500 335 384 450 516
1501-1900 352 404 473 542
1901-2300 369 423 495 568
2301-1700 386 442 518 594
2701-3100 402 461 540 620
3101-3500 429 492 576 661
3501-3900 456 523 612 702
3901-4300 483 553 648 744
4301-4700 510 584 684 785
4701-5100 536 615 720 826
>5100 einzelfallabhängig

Zum 01.01.2016 wurde auch das staatliche Kindergeld erhöht:

  1. Kind 190,- €
  2. Kind 190,- €
  3. Kind 196,- €
  4. 221,- € (und ebenso jedes weitere Kind)

Das Kindergeld wird im Regelfall zur Hälfte dem Unterhaltspflichtigen auf den Regelunterhaltsbetrag angerechnet (das Minimum an Unterhaltsschuld beträgt also Einkommensstufe 1 – Kindergeld/2 = 335 € – 95 € = 240 €).

Mit dem Einkommen ist nicht das Nettoeinkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung gemeint, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Ich verweise auf meinen Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle 2015. Die Tabelle geht von drei Unterhaltspflichtigen Pesonen aus, sofeern es weniger sind, ist pro Person um eine Einkommensstufe zu erhöhen, sind es mehr, entsprechend zu senken.

Die Einkommensstufe 1 (bis 1500€) entspricht in den Unterhaltssätzen dem Mindestbedarf minderjähriger Kinder nach § 1612a Abs. 1 BGB. In dieser Gruppe unterbleibt eine hälftige Kindergeldanrechnung.

Vorgesehen sind Selbstbehalte gegenüber minderjährigen Kindern und Kindern in allgemeiner Schulausbildung bis 21 Jahre von 880 €, beim erwerbstätigen Unterhaltsverpflichtetem 1.080 €, gegenüber volljährigen Kindern 1300 €.

Der Bedarf volljähriger Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, richtet sich nach der 4. Altersstufe, Studenten mit eigenen Hausstand erhalten 735,- €.

Tipp:

Weiterhin gilt meine Empfehlung, sich bezüglich Unterhaltsberechnungen anwaltlich berten zu lassen. Die Materie ist kompliziert und vielschichtig, schon die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens, mit dem dann der Tabellenbetrag abgeleitet wird, ist für Laien kaum zu bewältigen. Äußerst schwierig ist die Berechnung des Einkommens von Selbständigen, Unterhaltsberechnungen im Mangelfall, oder auch bei Patchwork-Familien.

 

One Response to “Düsseldorfer Tabelle 2016”

  1. […] Sie sich möglichst anwaltlich beraten. Hinweise zur Anwendung hatte ich bereits auf meinen Seiten Düsseldorfer Tabelle 2016 und Düsseldorfer Tabelle 2015 […]

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