Düsseldorfer Tabelle 2015

Hier finden Sie die neuen Daten der Düsseldorfer Tabelle 2015, gültig ab 01.08.2015.

Nettoeinkommen 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre
<=1500 328 376 440 504
1501-1900 345 395 462 530
1901-2300 361 414 484 555
2301-2700 378 433 506 580
2701-3100 394 452 528 605
3101-3500 420 482 564 646
3501-3900 447 512 599 686
3901-4300 473 542 634 726
4301-4700 499 572 669 767
4701-5100 525 602 704 807

Alle Beträge verstehen sich in Euro. Bei einem Nettoeinkommen von mehr als 5100 € erfolgt eine einzelfallabhängige Berechnung.

Unter Nettoeinkommen ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu verstehen, bei Arbeitseinkommen sind insbesondere die Sozialversicherungsabgaben, Steuern, Alterssicherung, in gewissen Umfang Fahrtkosten vom Bruttolohn abzuziehen. Ferner wird im Regelfall das hälftige Kindergeld von dem Tabellenbetrag abzuziehen sein.

Die Erhöhung fällt relativ moderat aus, in den unteren Einkommensriegen gerade einmal 11 € pro Monat, selbst bei gut verdienenden Unterhaltspflichtigen ergibt sich  eine Erhöhung von maximal 25 €.

Diese Unterhaltstabellen sind keine gesetzliche Regelung, sondern beruhen auf Absprachen der Unterhaltssenate der Oberlandesgerichte. Sie finden mit gewissen Nuancen bei allen deutschen Oberlandesgerichten Anwendung.

Mein Tipp:

Unterhaltsberechnungen sind in der Praxis außerordentlich kompliziert, hier empfiehlt es sich auf jeden Fall eine Berechnung durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Regelmäßig nehmen auch die Jugendämter Unterhaltsberechnungen vor, allerdings liegt dort der Fokus auf einem möglichst hohen Anspruch des Kindes, der Rechtsanwalt wird auch eine Berechnung im Interesse des Unterhaltsverpflichteten vornehmen können.

One Response to “Düsseldorfer Tabelle 2015”

  1. […] gemeint, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Ich verweise auf meinen Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle 2015. Die Tabelle geht von drei Unterhaltspflichtigen Pesonen aus, sofeern es weniger sind, ist pro […]

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