Düsseldorfer Tabelle 2017

Die Düsseldorfer Tabelle 2017 finden Sie hier zum Nachlesen.

Das OLG Düsseldorf hat seine neueste Tabelle zum Kindesunterhalt mit Wirkung zum 01.01.2017 veröffentlich. Die Werte werden von den Oberlandesgerichten der anderen Gerichsbezirke in Deutschland grundsätzlich übernommen.

Die konkrete Unterhaltsberechnung lässt sich allerdings aus den Tabellen nicht ablesen. Lassen Sie sich möglichst anwaltlich beraten. Hinweise zur Anwendung hatte ich bereits auf meinen Seiten Düsseldorfer Tabelle 2016 und Düsseldorfer Tabelle 2015 gegeben.

*Die Werte in der Einkommensgruppe bis 1.500 € stellen zugleich den Mindestunterhalt für Minderjährige dar.

Einkommen/Alter 0-5 6-11 12-17 ab 18
bis 1.500 342* 393* 460* 527
1.501-1.900 360 413 483 554
1.901-2.300 377 433 506 580
2.301-2.700 394 452 529 607
2.701-3.100 411 472 522 633
3.101-3.500 438 504 589 675
3.501-3.900 466 535 626 717
3.901-4.300 493 566 663 759
4.301-4.700 520 598 700 802
4.701-5.100 548 629 736 844

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