Basiszinsatz erneut gesenkt
Die Bundesbank hat zum 01.01.2015 den Basiszinssatz erneut gesenkt.
Jeweils zum 1. Januar und 1. Juli legt die Bundesbank den Basiszinssatz fest, der für die Berechnung des gesetzlichen Verzugszinsen notwendig ist.
Der Wert wurde auf 0,83 festgesetzt, so dass für Privatgeschäfte der gesetzliche Verzugszins 4,17% beträgt, für Handelsgeschäfte 7,17%.
Damit ist fast wieder der Wert erreicht, der bis April 2000 galt (4% bzw. 5%) und zur Einführung des Verzugszinses „5% über Basiszinssatz“ führte, weil die damals niedrigen Zinsen eine schlechte Zahlungsmoral förderte. Auch für Kostenerstattungsansprüche in gerichtlichen Verfahren gilt der neue Wert 4,17% ab Jahresbeginn.
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