Santander Bank erstattet Kreditbearbeitungsgebühr

Kreditvertrag

Vor dem Amtsgericht Jena (21 C 1207/13) hat die Santander Bank einen Anspruch auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr anerkannt. Das Anerkenntnisurteil vom 11.02.2014 ist rechtskräftig.
Im konkreten Fall berechnete die Bank einer Kundin 3,5 % aus dem Kredit als Kreditbearbeitungsgebühr und weigerte sich außergerichtlich, diese Summe zu erstatten. Sie berief sich außergerichtlich darauf, dass die konkreten Kosten mit dem Kunden verhandelt worden sein und daher nicht zu erstatten sind.

Die überwiegende Rechtsprechung in Deutschland geht davon aus, dass es sich bei einer Kreditbearbeitungsgebühr um Darlehensnebenkosten handelt, denen keine Leistung zu Gunsten des Kunden gegenübersteht, sondern nur eine Quasivergütung für die Bearbeitung erhoben wird. Da es sich insoweit um eine Preisnebenabrede handelt, ist diese dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen und somit einer Angemessenheitskontrolle durch das Gericht.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist bislang aufgrund des bisherigen Revisionsrechts nicht möglich gewesen, weil betroffene Banken regelmäßig Verurteilungen zwar angegriffen, dann aber den Antrag zurücknahmen. Die meisten Oberlandesgerichte entscheiden zu Gunsten der Bankkunden (OLG Dresden, 8 U 562/11; OLG Zweibrücken, O 174/10; OLG Hamm, I-31 O 102 90/10; OLG Bamberg 3 U 78/10; OLG Celle, 3 W 86/11; OLG Karlsruhe, 17 U 192/10).

Da diese Kosten regelmäßig mit dem vertraglichen Zinssatz zu verzinsen, lohnt es sich, den eigenen Kreditvertrag zu überprüfen, denn die Entscheidung betrifft zwar nur die Santander Bank, gilt aber gleichermaßen auch für andere Bankhäuser.

One Response to “Santander Bank erstattet Kreditbearbeitungsgebühr”

  1. […] hatte bereits hier über ein Urteil des Amtsgerichts Jena berichtet, dass einer Bankkundin der Santander Consumer Bank […]

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