Papst contra Rechtsstaat?
Aus einem Beschluss des AG Jena (26 C 37/11)
„Der Verkündungstermin wird wegen Papstbesuches in Thüringen aufgehoben.“
Anm.: Weder besuchte der Papst die Stadt Jena, noch ist der Besuch des Oberhauptes der katholischen Kirche ein Grund, die Arbeit am Gericht einzustellen.
Aus der verlegten Entscheidung: „Das Vorbringen des Beklagten vermag zusammengefasst nur lauten: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Dieser Satz vermag im Rechtsverkehr jedoch keine Wirksamkeit zu entfalten, im Rechtsverkehr gilt der Grundsatz, welcher bereits im hiesigen Kulturraum ca. 2000 Jahre Geltung hat, dass Verträge einzuhalten sind!“
Trotz des zweifelhaften Duktus schadete der Besuch wenigstens langfristig der Rechtsfindung nicht.
Aber möchten Sie so in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung behandelt werden?
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