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§ 321a ZPO abschaffen!

Der Gesetzgeber sollte unverzüglich § 321a ZPO abschaffen. Die Ampelkoalition, die im Koalitionsvertrag nur wenige rechtspolitische Fragestellungen vereinbart hat, sollte diese sinnlose Regelung kippen. Nach § 321a Abs. 1 ZPO ist auf Antrag einer betroffenen Partei das Verfahren fortzuführen, wenn…Continue Reading →