Arglist bei Hausverkauf
Beim Hausverkauf wird häufig beim Notar vereinbart, dass der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung „wie gesehen und besichtigt“ erfolgt. Schlecht, wenn sich herausstellt, dass Mängel vorhanden sind. Feuchtigkeit im Keller, mangelhafte Dämmung, ein undichtes Dach oder schlechter Schallschutz trüben das…Continue Reading →