Englische Limited nicht mehr rechtsfähig – Nachfolgegesellschaft oder Alleingesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen
Englische Limiteds mit Satzungssitz in Großbritannien und Verwaltungssitz in Deutschland unterliegen seit dem Praxis der sogenannten Sitztheorie und haben mit Wirkung zum 01.02.2020 ihre Rechtsfähigkeit verloren. Sie haben sich entweder zu Personengesellschaften gewandelt oder das Vermögen ist dem Alleingesellschafter angewachsen. Aus dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vereinigten Königreich (TCA) folgt nichts anderes.
So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.07.2026, Az. II ZR 202/25. Dies bedeutet, dass Besitzer eines Titels gegen die Limited (Ltd.) nunmehr gegen die Gesellschafter vorgehen können, was üblicherweise wesentlich einfacher ist, da diese ihren Sitz in Deutschland haben und im Zweifel über mehr Vermögen verfügen, als der Gesellschaft, deren Gründung bereits mit 1 £ Stammkapital möglich war. Die Alleingesellschafter haften heute für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
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