Urlaub verfällt nicht mehr ohne Weiteres
EuGH und BAG ändern die bisherige Rechtsauffassung Urlaub muss nach der gesetzlichen Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) im laufenden Jahr genommen werden. Andernfalls verfällt er ersatzlos. Eine Ausnahme gilt dann, wenn aus betrieblichen oder persönlichen Gründen der Urlaub im laufenden Jahr…Continue Reading →