Kostenlose Rechtsberatung
„Kostenlose Rechtsberatung“ durch OTZ, TA und TLZ
Jeder Abonnent soll ab 30.01.2018 die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung in zahlreichen Rechtsgebieten erhalten können und das bis zu drei Mal im Jahr.
Kostenlose Rechtsberatung?
Was für den „Geiz ist geil“-Abonnenten gut klingt, ist ein aus meiner Sicht ein rechtswidriges Angebot der Funke Medien Gruppe. Diese preist Rechtsberatung als Nebenleistung des Abos an und verstößt damit eindeutig gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz. Da spielt es auch keine Rolle, dass die Zeitung selbst den Rechtsrat nicht erteilt, sondern eine Anwaltskanzlei.
Die Kanzlei räumt in Ihren Bedingungen (AGB und Leistungsbeschreibung) zumindest ein, dass die Beratung gar nicht kostenlos ist, also keine kostenlose Rechtsberatung angeboten wird. Der Verlag übernimmt vielmehr die Kosten, der Abonnement zahlt also die Gebühren mittelbar doch selbst, nämlich über die gerade eben erst erhöhten Bezugspreise für die mäßigen Zeitungen. Wenn Sie also glauben, Geld zu sparen, liefern Sie bestenfalls einen Grund für weitere Erhöhungen der Abo-Preise.
Und wenn Sie glauben, Ihre Anfrage wird tatsächlich bearbeitet: In den allgemeinen Nutzungsbedingungen behält sich der Verlag vor, Ihnen ohne Angabe von Gründen den Zugang zu dem Angebot zu verweigern. Die Kanzlei selbst behält sich vor, maximal 5 Anfragen pro Rechtsgebiet und Tag zu beantworten, nein nicht von Ihnen und Ihrem Nachbarn, sondern von allen Abonnenten! Der Rest der Anfragen kommt in die Warteschlange.
Warten müssen Sie bedingungsgemäß bis zu 14 Tage. Ungeduldig dürfen Sie also nicht sein. Fristgebundene Sachen (z.B. Bußgeldbescheide, Mahnbescheide, Klagen, Verjährungsfragen usw.) fallen ganz raus – klar, mangels Kapazität könnte die Anwaltskanzlei die Frist versäumen.
Und glauben Sie ja nicht, Sie könnten jede Frage stellen: Nein, komplexe Anfragen (wo immer bei der Kanzlei die Grenze liegen mag) werden nicht beantwortet. Rückfragen sind eigentlich auch nicht so recht erwünscht. Im Regelfall wird nur eine Nachfrage geduldet, aber wann die beantwortet wird?
Fazit:
Die kostenlose Rechtsberatung durch OTZ, TLZ oder TA ist eine Mogelpackung.
Eine ernsthafte, auf Ihr individuelles Problem zugeschnittene Beratung erhalten Sie von Ihrem lokalen Anwalt und nicht bei Werkstätten, Banken oder einem Heimatblättchen der Funke Medien Gruppe. Der antwortet rasch und erkennt auch Probleme, die Sie gar nicht mit Ihrer Sache in Zusammenhang gebracht hätten.
In meiner Heimat Köln heißt es seit jeher: Wat nix kost, is nix! Das gilt auch in Thüringen.
Guten Tag, ich bin zu einem Anwalt gegangen weil ich ein Pflichtverteidiger brauche für ein Strafverfahren (Streitwert 2000€ Betrug,Urkudenfälschung)jedoch war die Sache noch im Jugendstrafrecht. Paar monate davor habe ich eine Bewärungsstrafe bekommen Erwachsenstrafrecht, 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung .
In der Anklageschrift die ich vom Gericht bekommen habe stand drin dass, ich ein Pflichtverteidiger beiordnen kann wenn ich wegen der schwere der mir angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit oder Sach-oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ich mich nicht selbst verteidigen kann.
Daraufhin habe ich ein Pflichtverteidiger gesucht und habe ein Termin ausgemacht. Ich habe den Anwalt von vorne hinein gesagt das ich einen Pflichtverteidiger suche, er war damit einverstanden und hat meine Vollmacht bekommen. 2 Wochen später war das Verfahren, blöderweise hatte er bis dato noch nichmal Akteneinsicht gehabt ,weil die zuständige Staatsanwaltschaft es vergessen hat ihm die Akte zuzuschicken.
Lange Rede,kurzer Sinn, der Anwalt hat mir empfohlen die Tat einzugesten ,das habe ich auch gemacht.
Ansonsten hat der Anwalt nichts getan.
Ich wurde zu 6 Monate auf 2 Jahre Bewährung verurteilt Jugendstrafrecht.
1 Tag später habe ich die Rechnung von dem Anwalt bekommen in Höhe von 981€ ,wie kann es sein das die Rechnung so hoch ist ,obwohl ich den Anwalt als Pflichtverteidiger beauftragt habe.
Für mich scheint die Rechnung viel zu hoch, wie soll ich das als Azubi zahlen ( verdiene 750€ brutto€ 600€netto 1 Lehrjahr).
Der Anwalt hat mich nicht über irgendwelche Kosten aufgeklärt, ist das rechtens.
Wie hoch darf die Rechnung sein für eine Pflichtverteidigung.
Danke schon mal für die Hilfe.
LG Ryan
Die Antwort ist nicht einfach. Ausgangspunkt ist, dass ein Anwalt im Strafrecht nicht über die voraussichtlich entstehenden Gebühren aufklären muss.
Ein Pflichtverteidiger ist letztlich ein normaler Anwalt, den das Gericht beiordnet und der dann seine Gebühren mit der Staatskasse abrechnet. Diese Kosten werden aber dem Verurteilten wieder auferlegt.
Und wenn nicht eine Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft droht oder die Sache sehr schwierig ist, erfolgt eine solche Beiordnung nicht. Darauf hätte der Anwalt aber hinweisen müssen. Denn vor dem Amtsgericht brauchen Sie keinen Anwalt, vielleicht hätten Sie sich dann entscheiden, alleine vor Gericht aufzutreten. Eventuell löst das dann einen Schadensersatzanspruch aus.
Die Gebührenhöhe kann ich ohne weitere Kenntnis des Fall nicht punktgenau kommentieren.
Also gehen Sie davon aus, dass die folgenden Überlegungen alle falsch sind: Eine Tätigkeit vor Anklage erfolgte nicht. Bei einem Geständnis dürfte wohl nur ein Verhandlungstag stattgefunden haben. In Haft waren Sie auch nicht. Dann erhält der Anwalt als Durchschnittsgebühr eine Verfahrensgebühr (165€), eine Terminsgebühr (275€), Auslagen pauschal 20€ und 87,40 € Umsatzsteuer, also 547,40 €. Hinzukommen sicher noch 14,28 € Akteneinsichtskosten und vielleicht Kopien. Da landen Sie bei ca. 600,- €.
Lassen Sie sich also die Rechnung erläutern und wenden Sie sich gegebenenfalls an die Ombudsstelle der lokalen oder Bundesrechtsanwaltskammer, die kostenlos hilft. Und einem Ratenzahlungsgesuch wird sich ein seriöser Anwalt auch nicht verweigern.