Ostern und Justiz

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Frohe Ostern wünscht Ihnen die KANZLEI SCHILLER.

Ostern und Justiz – keinesfalls ein seltenes Pärchen.

Osterfeuer gehören zum deutschen Brauchtum und dürfen entfacht werden. Wird dagegen Pflanzenschnitt von Landwirten oder Gartenbesitzern privat oder im privaten Kreis verbrannt, handelt es sich nicht schon dann um ein Brauchtumsfeuer, wenn und nur weil das Verbrennen (regelmäßig) zur Osterzeit geschieht. Vielmehr ist in aller Regel davon auszugehen, dass in erster Linie auf der Grundlage der heutigen Gesetzeslage (verbotene) Abfallbeseitigung stattfindet (VG Ansbach).
Also ist Ihre private Müllvernichtung nicht als Osterfeuer zu retten.

 

Ein „nationaler Ostermarsch“ darf auch an Ostern stattfinden, wenn von ihm keine Gefahr ausgeht. Der Charakter des Osterfestes wird dadurch nicht tangiert (BVerfG).
Man fragt sich natürlich unwillkürlich: Was denn sonst?

 

Die dreidimensionale Form eines goldfarbenen sitzenden  Osterhasen ohne weitere Ausstattungsmerkmale (Goldhase in neutraler Aufmachung) und ohne eigenwillige oder sonst auffällige Gestaltungsmerkmale weist für „Schokoladewaren“ regelmäßig keine Unterscheidungskraft als Marke auf. Schokoladewaren werden zur Osterzeit [achten Sie mal darauf, die beginnt kurz nach Silvester] in zahlreichen ähnlichen Varianten, die teilweise nur in Nuancen voneinander abweichen, von verschiedenen Herstellern auf dem Markt angeboten (BPatG).
Auch rote Bändchen und Klingeln um den Hals führen übrigens nicht weiter.

 

Im Bundesland Sachsen-Anhalt sind der Ostersonntag und der Pfingstsonntag keine staatlich anerkannten Feiertage, so dass an diesen beiden Sonntagen geleistete Arbeit keinen tariflichen Anspruch auf Feiertagszuschlag nach § 10 Nr. 1 d TV-V begründet (LAG Sa-Anh und BAG).
Pech, wer im Land der Frühaufsteher an diesen Tagen arbeiten muss; er kann sich aber immerhin über den Sonntagszuschlag freuen, denn sonntags ist auch in Sachsen-Anhalt Sonntag.

Im Sinne der KakaoV ist der Osterhase auch der Weihnachtsmann (BVerfG), wenn es um die Frage geht, ob ein Puffreisprodukt als schokoladehaltiges Produkt verboten werden darf (darf es nicht).
Ein alter Kalauer, aber immer wieder nett, finde ich.

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