Kein Regress der Versicherung trotz Alkohol am Steuer
Der Beklagte hatte auf einem Supermarktparkplatz ein vorbeifahrendes Auto nicht gesehen. Die Polizei stellte eine BAK von 0,9 Promille fest, ansonsten konnten keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Das Strafverfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Versicherung nahm den Unfallverursacher in Regress.