Pinkeln im Stehen bleibt erlaubt
Sitzpinkler oder Stehpinkler, daran scheiden sich die Geister. Das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.01.2015, 42 c 10583/14) hatte die Frage zu klären, ob ein Mieter den Schaden zu übernehmen hatte, der durch Urintropfen zu einem Abstumpfen eines Marmorbelags in einer Toilette führte….Continue Reading →