EU-VO 261/2004 Fluggastrechte
Fluggastrechte Bei Annullierung oder erheblicher Verspätung einer Flugreise stehen dem Flugreisenden nach der EU-VO 261/2004 eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu, die in der Praxis aber nicht oder nur unzureichend gewährt werden. Diese Verordnung gilt übrigens auch…Continue Reading →