Hunde müssen Hundeschuhe tragen!
Tierhaltung in einer Mietwohnung führt immer wieder zu Streitigkeiten.
Eine neue Facette hat das Landgericht Koblenz hinzugefügt, denn Hunde müssen Hundeschuhe tragen.
In dem Berufungsurteil vom 06.05.2014 (6 S 45/14) ging es um einen Fall erlaubter Tierhaltung im Rahmen eines Mietvertrages. Der Vermieter hatte dem Mieter die Haltung eines Labrador ausdrücklich gestattet. Dieser Hund verursachte zum Teil erhebliche Kratzer auf dem Parkettboden. Im Rahmen der Auseinandersetzung um die Kosten der Behebung des Schadens hatte das Amtsgericht Koblenz noch angenommen, dass es sich bei den Folgen einer erlaubten Tierhaltung um Spuren der üblichen Abnutzung handele.
Das Landgericht war anderer Auffassung und hat eine Verpflichtung des Vermieters erkannt, von den Krallen des Hundes ausgehende Kratzer zu verhindern. Als Gegenmaßnahme wurde vorgeschlagen, den Aufenthalt des Hundes auf Räume ohne Parkettboden zu beschränken oder den Parkettboden auf sonstige Weise vor den Krallen des Hundes zu schützen. So hätte man Teppichboden oder sonstigen zum Schutz des Parketts geeignete Materialien verwenden können oder alternativ hätte der Hund im Handel erhältliche Hundesocken tragen sollen. Dadurch wäre der Kläger in seinem Recht zur Benutzung der Wohnung mit seinem Hund nur unwesentlich eingeschränkt gewesen.
Ob es dem Hund gefallen hätte, in der Wohnung nur mit Schuhen herumlaufen zu dürfen, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen.
Wenn also der Hund in der Wohnung auf empfindlichen Boden laufen muss, muss ihm der Mieter Schuhe kaufen. Eine Katze, die an der Tapete kratzt, ist da schon schwieriger zu beherrschen, Schuhe wird man einer normalen Katze kaum anziehen können.
[…] Ich hatte hier schon auf die Pflicht eines Hundehalters hingewiesen, für sein Haustier Hundeschuhe anzuschaffen. […]