Datenschutz in der Anwaltskanzlei SCHILLER

Datenschutz in der Anwaltskanzlei SCHILLER ist nicht erst seit den Enthüllungen von Edward Snowden ein wichtiges Thema.

Das Unvermögen unserer Bundesregierung, ernsthaft den Schutz und die Vertraulichkeit der Internetnutzung gegen in- und ausländische Datendiebe zu betreiben, zwingt den Einzelnen zur Sicherung, so gut er das als Laie kann. Eine Anwaltskanzlei ist schon immer gehalten, im Umgang mit Mandantendaten besonders sensibel umzugehen.

Passwortschutz

Es gehört zur Selbstverständlichkeit, den Computer in der Kanzlei mit möglichst komplizierten Passwörtern zu schützen, ebenso das Betriebssystem und auch das Programm, mit dem Daten des Mandanten verarbeitet werden (im simpelsten Fall eine kleine Office-Datenbank) mit einem Passwort zu verschlüsseln. Optimal ist es, das gesamte Laufwerk zu verschlüsseln oder einen verschlüsselten Datencontainer anzulegen.

Ob das von Ihnen gewählte Passwort halbwegs sicher ist, können Sie HIER prüfen lassen (es empfiehlt sich natürlich nicht das eigentliche Passwort einzugeben, sondern ein strukturgleiches Passwort!).

E-Mail-Kommunikation

Die meisten Provider bieten heute einen verschlüsselten Transport der E-Mails an. Man sollte darauf achten, Provider zu verwenden, die ihre Server in Deutschland betreiben und nicht dem patriot act der USA unterfallen (z.B. posteo.de, web.de, t-online.de, gmx.de). Die Nutzer müssen sich aber darüber im klaren sein, dass nur der Transportweg verschlüsselt wird, während die Nachricht selbst auf dem Server des Providers unverschlüsselt und damit prinzipiell lesbar abgespeichert (IMAP) oder zwischengespeichert (POP3) wird. Auch das de-Mail-System, das durch ein Bundesgesetz in Deutschland eingeführt wurde, garantiert nur die Authentizität der Teilnehmer und einen verschlüsselten Transport, nicht aber eine Verschlüsselung des Inhalts. Dies wird genutzt, um Viren und Malware zu entfernen.

Zur Verschlüsselung bietet sich das kostenfreie und im Quellcode offene Verschlüsselungsprogramm GPG an, das für die Betriebssysteme Windows, Linux, MacOS und Smartphones erhältlich ist. Hier finden Sie die Version für Windows und verweise auf andere Betriebssysteme. Meinen öffentlichen Schlüssel finden Sie hier zum Download. Das Verschlüsselungsprogramm arbeitet sehr gut mit den Outlook-Programmen von Microsoft zusammen oder auch dem freien Mailprogramm thunderbird. Eine eigenes Email-Programm (claws-mail) wird mitgeliefert.

Cloud-Nutzung

Diese technische Möglichkeit ist der Programmnutzung oder Datenspeicherung ist sehr bequem, aber datenschutzrechtlich heikel. Der Anbieter derartiger Produkte müsste sicherstellen, dass ein Zugriff auf die Daten nicht möglich ist, was in vielen Fällen nicht der Fall ist. Anbieter mit Servern in USA, Großbritannien/UK, Australien oder Neuseeland sind kaum akzeptabel. Gleiches gilt für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion (außer dem Baltikum) und China. Empfehlenswert sind daher nur Anbieter in Europa oder besser gesagt in Deutschland. Sicher sind dabei nur solche Anbieter, die eine End-to-end-Verschlüsselung bieten, z.B. Teamdrive, d.h. die zu sichernden Daten werden auf dem Rechner des Anwalts verschlüsselt, verschlüsselt übertragen und verschlüsselt abgespeichert.

 Smartphonebenutzung

So bequem die kleinen Geräte auch sein mögen: Mit ihrem Verlust droht je nach Anbindung an die Kanzlei der Super-Datengau. Deshalb ist es unabdingbar, das Gerät zu verschlüsseln. Dies zwingt zwar immer zur Eingabe eines (s. o. möglichst komplizierten) Passworts, aber nur dann ist es einem Finder oder Dieb unmöglich, an die Daten zu gelangen.

Chat-Programme sind z.T. echte Datenschleudern. Nutzen Sie am besten das wenig bekannte Chiffry, das komplett verschlüsselte Chats und verschlüsselte Telefonate zulässt. Dieses Programm ist für Android und Apple im jeweiligen Store kostenlos (Stand 10.11.14) erhältlich. Es bietet den bekannten und darüber hinausgehenden Komfort an, kommt von einem deutschen Unternehmen und erfüllt den Standard des BSI (Bundesamt für Sicherheit). Das weit verbreitete WhatsApp ist mittlerweile auch verschlüsselt.

Internet-Nutzung

Höhere Sicherheit bietet die Nutzung eines VPN (Virtual Privat Network), wie z.B. Private Internet Access, das den unmittelbaren Zugang zu einer Internetseite über einen verschlüsslten Kanal leitet und damit Anonymität schafft und eine sinnvolle Maßnahme gegen die Voratsdatenspeicherung darstellt. Gespeichert wird immer nur die IP des VPN-Anbieters und nicht die IP des Nutzers. Diese Software ist für alle Betriebssysteme verfügbar und läuft auch auf Smartphone oder Tablet. Die Nutzung des Browsers oder die Geschwindigkeit bei Internetnutzung ändern sich nicht.

Anonymes Serven im Internet ist ferner mit dem Programm TOR möglich. TOR steht für The Onion Router, sinngemäß der Zwiebelschalen-Router. Das Programm verschleiert wie ein VPN durch Nutzung von mehreren Stationen die eigentlich Herkunft. Es ist für Windows, Linux, MacOs und Android erhältlich. Es muss nicht installiert werden und läuft daher auch von einem Stick. Einziger Haken: Die Benutzung ist durch die Ausschaltung von Flash, Java, Javascript etc. nicht ganz so komfortabel, und die Geschwindigkeit des Browsers ist eingeschränkt.

 

Mit diesen wenigen kleinen Programmen kann Ihr Anwalt also schon ein erhebliches Mehr an Datenschutz bieten – Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser.

 

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