Kappungsgrenze in Jena
Die Kappungsgrenze in Jena für Mieterhöhungen bei Wohnraum gilt seit 01.01.2020. Die Thüringer Kappungsgrenzenverordnung hatte im August 2019 für Thüringen lediglich Erfurt als „Gebiet nach § 558 Abs. 3 BGB“ aufgenommen. Der Jenaer Stadtrat hatte die Aufnahme in die Verordnung…Continue Reading →